Die Verwaltung kann nichts unternehmen, weil beide Streitparteien Eigentümer sind. Wenn Gespräche nichts bringen, müssen Sie im Störungsfall die Polizei rufen und eine Anzeige machen. Wenn das Problem dauerhaft auftritt, können Sie eine Unterlassungssklage einbringen. Aber Gerichtsverfahren sind meistens konfliktaufschaukelnd und bewirken keinen dauerhaften Hausfrieden. Sie können auch versuchen, über eine Mediation eine Lösung zu finden. Gerade bei Lärm geht es meist um ein Bewusstseinsproblem: Laden Sie den Nachbarn in ihre Wohnung ein, damit er merkt, wie laut es bei Ihnen ist, wenn er Musik hört. (Quelle: IMMOKURIER, 25.02.2012, Antwort von Nadja Shah)