Normaler Weise müssten in den Errichtungsplänen auch die Leitungsführungen ersichtlich sein. Die Pläne können Sie bei der Hausverwaltung bzw. beim Errichter des Hauses, bei der zuständigen Baubehörde oder beim jeweiligen Stadtarchiv finden. Als Eigentümer der Wohnung haben Sie auf jeden Fall das Recht, in die Pläne des Hauses Einsicht zu nehmen. Ob ihnen schadensersatzrechtliche Ansprüche aus allenfalls illegal verlegten Leitungen zustehen, muss natürlich separat geprüft werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber zunächst einmal, dass die Ursache für die Schimmelbildung durch einen Sachverständige eindeutig erhoben wird und eine Schimmelbildung aufgrund eines falschen Benutzerverhaltens ausgeschlossen werden kann. (Quelle: IMMOKURIER, 21.01.2012, Antwort von Barbara Walz-Sirk)