Eigentum
Eigentum umfasst die Befugnis, mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache (einer körperlichen Sache oder eines Rechtes) nach Belieben zu schalten und zu walten und jeden anderen davon auszuschließen. Es ist ein umfassendes, gegenüber jedermann geschütztes, dingliches Herrschaftsrecht. Der Eigentümer kann allerdings durch gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Regelungen in seinem Verfügungsrecht eingeschränkt werden.
Man spricht von Alleineigentum, wenn eine Sache im alleinigen Eigentum einer Person steht und von Miteigentum, wenn sie im geteilten Eigentum zweier oder mehrerer Personen steht.
Wir unterscheiden zwischen Liegenschaftseigentum und Wohnungseigentum!
siehe dazu auch:
- Mehrheitseigentümer
- Minderheitseigentümer
- Wohnungseigentum