Immobilienlexikon
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Rechtsform des Wohnungseigentums, insbesondere die Voraussetzungen, die Begründung, den Erwerb und das Erlöschen von Wohnungseigentum, die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und Wohnungseigentumsbewerber, des Wohnungseigentumsorganisators und des Verwalters, die Verwaltung der Liegenschaft, die Eigentümergemeinschaft, die Ausschließung von Wohnungseigentümern, das vorläufige Wohnungseigentum des Alleineigentümers der Liegenschaft und das wohnungseigentumsrechtliche Außerstreitverfahren.
Wer sich also mit dem Gedanken spielt, ein eigentumstaugliches Objekt zu erstehen, beispielsweise eine Eigentumswohnung in Wien, sollte sich mit diesem Gesetz auseinandersetzen.